Seit dem 29.01.2018 haben nun die ersten Mitarbeiter des Kabinenpersonals Kündigungen erhalten. Folglich läuft ab diesem Zeitpunkt die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Bei Erhalt der Kündigung am 29.01.2018 ist dann spätestens am 19.02.2018 Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Sollten Sie betroffen sein, dann rufen Sie uns an.
0711/220 469 30